"rücktritt vor der ausreise
vor der ausreise kann der teilnehmer jederzeit vom vertrag zurücktreten.in diesem fall steht dem vernatstalter eine angemessene entschädigung zu,die unter berücksichtigung der durch den rücktritt gewähnlich ersparten anwendungen und der durch den rücktritt anderwertig evtl möglichen verwertungd er frei gewordenen leistungen wie folgt pauschaliert wird:
bei einem rücktritt nach vertragsschluss und nach übersendung der platzierungsunterlagen an den teilnehmer 15&, rücktritt nach erhalt der einlandung zum vorbereitungsseminar 25%,rücktritt nach mitteilung der gastfamilie bzw deren bestätignung40%(aber von was?!).dem teilnehmer bleibt es vorbehalten, den gegenbeweis eines geringeren aufwandes des verantstalters zu führen.
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you are the wind beneath my wings ...*hach* *träum*...
@die tollste formation der welt:ihr seid einfach die allerbesten!"ready?begin!"!ich hab euch sooo lieb!